
Fragen und Antworten
Warum Sie Stapellos rechtlich und beruflich nutzen können:
Lehrpersonen bleiben verantwortlich
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Die Bewertung sowie die pädagogische Entscheidung liegen stets bei der Lehrperson.
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Wir korrigieren Prüfungen auf Basis der von der Lehrperson definierten Musterlösungen und Bewertungsschemata.
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Die Nutzung ist mit der im Berufsauftrag verankerten Verantwortung der Lehrperson vereinbar.
Stichprobenartige Überprüfung
Wir empfehlen, dass Sie stichprobenartig einzelne Arbeiten kontrollieren. Dadurch stellen Sie sicher, dass:
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Ihre pädagogische Verantwortung jederzeit vollständig gewahrt bleibt.
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Die Korrekturen den von Ihnen vereinbarten Kriterien entsprechen.
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Sie Ihren Berufsauftrag nachweislich erfüllen.
Keine Personendaten der Lernenden
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Die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich auf Basis anonymisierter Prüfungen ohne Personenbezug.
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Es werden keine identifizierenden Daten von Schülerinnen und Schülern übermittelt.
Muss ich die Prüfungen anonymisieren?
Ja. Anonymisierung hat für uns höchste Priorität.
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Wir korrigieren ausschliesslich anonymisierte Prüfungen.
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Schützen Sie die Schülerdaten, indem Sie die Prüfungen bereits bei der Erstellung mit einem individuellen Code kennzeichnen.
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Auf diese Weise behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle über sämtliche personenbezogenen Daten.
Kann ich die Kosten für Stapellos steuerlich geltend machen?
In der Regel gelten Korrekturdienste wie Stapellos als berufsbezogene Ausgaben.
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Voraussetzung: Die Kosten werden privat bezahlt und nicht von der Schule erstattet.
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Ob die Ausgabe in Ihrem konkreten Fall anerkannt wird, kann je nach Kanton unterschiedlich sein.
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Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Steuerbehörde.
Wie wird Qualität bei Stapellos gesichert?
Unser Anspruch: Ihre Entlastung bei gleichzeitig höchster Qualität.
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Fachliche Kompetenz: Korrekturen werden nur von qualifizierten, festangestellten Mitarbeitenden durchgeführt, nach den Vorgaben der von der Lehrperson definierten Musterlösungen.
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Einheitliche Standards: Prüfungsrichtlinien und ein internes Qualitätsmanagement gewährleisten konsistente und verlässliche Ergebnisse.
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Handschriftliche Korrektur: Transparente, gut leserliche Korrekturen sind ein zentraler Bestandteil unseres Qualitätskonzepts.
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Qualitätskontrolle: Jeder Auftrag wird zusätzlich geprüft, sodass Lehrpersonen keinen zusätzlichen Nachbearbeitungsaufwand haben.
Kann ich das Lektorat auch als Volksschullehrperson nutzen?
Nein. Unser Lektorat richtet sich nur an Bildungseinrichtungen ohne gesetzlich geregelten Lehrberufsauftrag, z. B. private Schulen oder Berufsschulen. Volksschullehrpersonen nutzen bitte weiterhin den Korrekturservice für Prüfungen.